Grundlagen
Wer sich dafür interessiert, welche Rechte die Betroffenen u. a. haben, sollte diesen externen Link anklicken. Erwähnt wird ein Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs, wonach staatliche Behörden die Anwohner vor Baulärm bereits bei Überschreitung der Richtwerte der AVV-Baulärm um + 5 dB(A) schützen müssen, auch wenn der Lärm unvermeidbar sei. Notfalls müssten die Behörden einen Baustopp erlassen.
Hier ein Aufsatz mit aktuellem Bezug zu den Oldenburger Verhältnissen.
Beispiele für Beschwerdebriefe
Brief an Eisenbahnbundesamt 24.6.2020
EBA Bonn Antwort auf Brief vom 17Jun2020
Mail an EBA 28.4.2020 mit Hannover-Antwort 6.5.2020
Wo kann man sich beschweren?
Wer sich durch Bauarbeiten oder den Betrieb der Bahn gestört fühlt, sollte den Kontakt zur Stadt Oldenburg suchen:
https://www.oldenburg.de/startseite/leben-wohnen/umwelt/technischer-umweltschutz/immissionsschutz.html?L=0
Dort steht u.a.:
Die Immissionsschutzbehörde ist Anlaufstelle für verschiedene immissionsschutzfachliche Fragestellungen.
Sie kümmert sich um Anfragen und Beschwerden über Luftverunreinigungen, Lärm und Gerüchen.
Kontakt:
Stadt Oldenburg
Fachdienst Naturschutz und technischer Umweltschutz
Industriestraße 1
26121 Oldenburg
E-Mail: umwelt(at)stadt-oldenburg.de
Telefon: 0441 235-2851 oder Telefon: 0441 235-3276