Eltern haften für ihre Kinder

Dieses Baustellenschild wurde in diesen Tagen am Friedhofsweg 62 am Zaun aufgehängt.

Wer auch immer es aufgehängt hat, ist wohl der Meinung, dass es sich um eine Baustelle handelt. Immerhin hatte der neue Investor vor, nach dem Abholzen des Wäldchens und Beseitigung des auch von Molchen bewohnten Teiches eine Wohnbebauung vorzunehmen. Anhand der Werbeschilder am Zaun – ob nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) genehmigt oder nicht – machten bisher folgende Unternehmen auf sich aufmerksam.

Eine erstaunliche Wandlung vollzog sich in diesen Tagen. Die Baustelle scheint umgewidmet worden zu sein. Wir finden zusätzlich folgende Schilder am Zaun.

Der Eiffage-Konzern ist im Gleisbau spezialisiert. Es könnte eine Quizfrage sein: Welches Schild fehlt noch am Zaun? Ein Hinweis auf § 11 (3) NBauO: „Vor der Durchführung nicht verfahrensfreier Baumaßnahmen hat die Bauherrin oder der Bauherr auf dem Baugrundstück ein von der öffentlichen Verkehrsfläche (§ 4 Abs. 1) aus lesbares Schild dauerhaft anzubringen, das die Bezeichnung der Baumaßnahme und die Namen und Anschriften der Bauherrin oder des Bauherrn, der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers, der Bauleiterin oder des Bauleiters und der Unternehmerinnen und Unternehmer enthält (Bauschild).“

„Eltern haften für die Kinder“: Sind die Eltern dieser Baumaßnahme die DB Netz AG und die Bundesrepublik?

Vor diesem Hintergrund darf die bisher nicht hinreichend beantwortete Einwohnerfrage im Rat der Stadt Oldenburg wiederholt werden.

Das Grundstück Friedhofsweg 62 stand schon länger im Blickpunkt. Vor 3 Jahren wurde das kleine Wäldchen auf dem Grundstück mit einem über 200qm Teich mit streng geschützten Fadenmolchen durch den Eigentümer platt gemacht. Bekannt wurde dann, dass ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat und der neue Eigentümer Wohnbauten plane. Dieser Eindruck wird heute auch erweckt durch die Schilder an der Einfahrt zum Grundstück und an der Umzäunung.

Nun stellt sich aber heraus, dass das Grundstück als Baustelleneinrichtungsfläche der Bahn genutzt wird. Im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens war davon nicht die Rede. Auch findet sich die Fläche nirgends im Planfeststellungsbeschluss!! Die Öffentlichkeit war darüber nicht informiert und hatte keine Gelegenheit, Einwendungen dagegen zu erheben.
Dafür, dass nachts auch gearbeitet wird, wurde eine Scheinwerferanlage fest errichtet, deren grelles Licht die Anwohner zusätzlich zu dem Baulärm und den Erschütterungen sehr beeinträchtigt. Die Zimmer (auch Schlafräume!!) in den Wohngebäuden auf der anderen (östlichen) Bahnseite sind nachts heller beleuchtet als tags bei Sonnenschein.

  1. Wurde die Stadt Oldenburg über die geplante Baustelleneinrichtungsfläche unterrichtet?
  2. Was hat die Prüfung der Zulässigkeit ergeben?
  3. Wie wurden Politik und Öffentlichkeit informiert und was gedenkt die Verwaltung zum Schutz der Anlieger zu unternehmen?

Baustelleneinrichtungsfläche stillgelegt

Wir haben gerade die Information bekommen, dass die Stadt Oldenburg heute (14.10.) die – im Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes nicht vorgesehene –  Baustelleneinrichtungsfläche am Friedhofsweg 62 hat stilllegen lassen, bis alle bauordnungsrechtlichen Unterlagen vorliegen. Welche Sanktionen die behördlichen Stellen verhängen gegen die verantwortlichen Stellen, die seit 3 Wochen die Anwohner vor allem nachts belästigt haben, werden wir weiter beobachten.