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Verfassungsbeschwerde nicht angenommen

Die IBO kritisiert die jetzt veröffentlichte BVerfG-Entscheidung vom 20.01.2022 (AZ 1 BvR 1377/21). Auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 15.10.2020  wurde zunächst mit einer Gehörsrüge vom 18.2.2021 reagiert. Da über diese Rüge die gleiche Instanz beurteilt, die vorher die Entscheidung getroffen hat, war die Ablehnung der Rüge im BVerwG-Beschluss nicht verwunderlich. Erst danach wurde die Verfassungsbeschwerde eingereicht, die nun lediglich mit einer […]